Tierhaltung

Als Halter eines Tieres haften Sie für Schäden, die das Tier verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache, dass Sie dieses Tier besitzen genügt, damit Sie haftbar gemacht werden können. Dies fällt unter den Bestand der Gefährdungshaftung.

Kurzinformationen zur Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden privaten Tierbesitzer eine zwingende Notwendigkeit, denn Sie haften in unbegrenzter Höhe für Ihr Tier.

Einzelheiten zur Tierhalterhaftpflicht

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Der Niedersächsische Landtag hat mit dem „Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden und zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes“ am 26.05.2011 zahlreiche Neuerungen für Hundehalter in Niedersachsen beschlossen.

Neben der Versicherungspflicht für Hunde, einer Haftpflichtversicherung für Hunde, die älter als 6 Monate sind, gehören Kennzeichnungspflichten des Tieres, Meldepflichten des Tierhalters, ein Sachkundenachweis, eine Erlaubnispflicht für Halter von gefährlichen Hunden, ein zentrales Melderegister und sogar eine Einschränkung des Grundrechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Grundgesetz Artikel 13, Absatz 1) zum neuen Gesetz.

Der Sachkundenachweis und die Meldepflichten treten erst zum 01.07.2013 in Kraft, die Haftpflichtversicherung muss zum 01.07.2011 bestehen.

Als Tierhalter haften Sie auch ohne Ihr eigenes Verschulden.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jedes Tier versichert werden muss. Wenn ein neues Tier hinzukommt und Sie bereits eine Tierhalterhaftpflicht haben, sollten Sie dies Ihrer Versicherung so früh wie möglich mitteilen.

Was ist versichert?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Es ist ebenfalls die Aufgabe Ihrer Versicherung zu prüfen, ob Sie überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten. Unbegründete Ansprüche werden von der Versicherung abgewehrt.

Wer ist nicht versichert?

Tierhalter, die Tiere gewerblich nutzen, brauchen eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung. Wer z.B. sein Tier gegen Bezahlung verleiht, benötigt auch eine spezielle Form der Versicherung. Jede Form der gewerblichen Nutzung muss speziell versichert werden. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ebenfalls nicht versichert.