Vermögensschadenhaftpflicht

Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus diesen herleiten. Bestimmte Unternehmen und Selbständige haben aber ein besonderes Vermögensschaden-Risiko, zum Beispiel das Fehlberatungsrisiko. Zu diesen Unternehmen gehören u.a.:

  • IT-Unternehmen
  • Medienunternehmen
  • Finanzdienstleister
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Versicherungsmakler
  • Immobilienmakler
  • Wohnungsverwalter
  • und alle Unternehmen, deren (Dienst-)Leistung aus Beratung besteht.