Forderungsdifferenzversicherung

Für finanzierte oder geleaste Sachen ( z. B. Kraftfahrzeuge, fahrbare und stationäre Maschinen, Photovoltaikanlagen ) bieten wir Ihnen eine Forderungsdifferenzversicherung – auch GAP genannt – an. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Differenzbetrag zwischen der vertraglich geschuldeten Ausgleichsforderung eines Leasing-, Mietkauf- oder Finanzierungsvertrages zuzüglich einer nicht verbrauchten Anzahlung ( sofern geleistet ) und dem Wiederbeschaffungs-/Zeitwert der versicherten Sache, der infolge eines Totalschadens oder einer Totalentwendung fällig wird.

Im Falle eines ersatzpflichtigen Schadens ersetzt der Versicherer die Differenz zwischen der vertraglich geschuldeten Ausgleichsforderung zuzüglich einer nicht verbrauchten Anzahlung ( sofern geleistet ) abzüglich des Wiederbeschaffungs-/ Zeitwertes unmittelbar vor Eintritt des Schadens.

Basis für die Berechnung des Differenzbetrages ist der Wiederbeschaffungs-/Zeitwert ohne Berücksichtigung eines evtl. vorhandenen Restwertes.

Als Versicherungssumme gilt der Finanzierungswert.

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