Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) und Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)

Zusammen mit einer Risikoleben-, Renten, oder Kapitalbildenden Versicherung dient die BUZ der finanziellen Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Begriff der Berufsunfähigkeit

Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechender Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, können zur Berufsunfähigkeit führen. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person deshalb
voraussichtlich mindestens drei Jahre, zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, weiter auszuüben. Konnte die versicherte Person ihren Beruf aus den vorgenannten gesundheitlichen Gründen sechs Monate ununterbrochen nicht mehr ausüben, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch
nicht vorhergesagt werden kann, ob die Berufsunfähigkeit voraussichtlich drei Jahre andauern wird.
Durch den bedingungsgemäßen Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit nur dann noch möglich, wenn die versicherte Person diese bereits ausübt und sie ihrer bisherigen
Lebensstellung entspricht. Personen, die bei Eintritt der Berufsunfähigkeit noch nicht berufstätig sind, wie z. B. Schüler, Studenten, Auszubildende, können jedoch auf eine andere Tätigkeit verweisen werden, die aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Besonderheiten gelten für folgende Personengruppen:

Bei Selbstständigen und Freiberuflern…

…liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn diese ihren Arbeitsplatz sowie ihren Tätigkeitsbereich ohne erheblichen Kapitalaufwand umorganisieren können und eine Beeinträchtigung der bisherigen Lebensstellung dadurch nicht eintritt.

Für Beamte des Öffentlichen Dienstes gilt:
Werden vor Vollendung des 46. Lebensjahres der versicherten Person Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, gilt bei Beamten des öffentlichen Dienstes die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.

Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden innerhalb von 3 Jahren Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, ist der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, maßgebend. Werden zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, können wir die versicherte Person auf ihren bei
Abschluss des Vertrages maßgeblichen Beruf verweisen, wenn sie diesen aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten noch ausüben kann und er ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)

Ohne Bindung an eine weitere Versicherung dient die SBU allen Kunden, die lediglich einen Schutz bei Berufsunfähigkeit anstreben.

Obwohl jeder vierte Berufstätige in der Bundesrepublik berufsunfähig wird, besteht nur eine unzureichende gesetzliche Absicherung, auch innerhalb der Beamtenversorgung.

Das Alter derjenigen, die berufsunfähig werden, sinkt. Trotzdem hat sich der gesetzliche Schutz für die nach dem
1.1.1961 geborenen Berufstätigen verschlechtert.

Das Niveau der gesetzlichen Rente ist unzureichend zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards.

Es gibt verschiedene Varianten einer Berufsunfähkeitsversicherung

– Berufsunfähigkeitsversicherung mit abgekürzter Risikodauer und lebenslanger Rente

Berufsunfähigkeitsversicherung mit abgekürzter Risikodauer, lebenslanger Rente und Umtauschrecht 

   für Berufsanfänger