Private Haftpflichtversicherung

Die Private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie einen Schaden bei einer anderen Person verursacht haben. Eine Haftpflichtversicherung regelt die entstandenen Schäden und schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen.

Vorteile der Privathaftpflicht

  • Schützt Sie sich und Ihr Vermögen vor finanziellen Verlusten
  • Weltweiter Schutz rund um die Uhr
  • Zusätzliche Leistungen bei verschiedenen Tarifen

Wer braucht eine private Haftpflichtversicherung?

Jeder Erwachsene und jede Familie sollten über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Sie schützt umfangreich vor den Gefahren des Alltags.

Wer ist versichert?

In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert. Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein. Dazu gibt es spezielle Angebote für Singles, die entsprechend nur für den Versicherungsnehmer direkt gelten.

Was ist versichert?

Durch die Versicherung werden berechtigte Schadensersatzansprüche reguliert, die an Sie gestellt werden. Zuvor prüft die Versicherung die Ansprüche und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Die anfallenden Kosten für einen möglichen Prozess übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Grundsätzlich sind Personen- und Sachschäden versichert. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden und Vermögensschäden bis zu einer bestimmten Summe ebenfalls versichert.

Wie hoch muss die Deckungssumme sein?

Die Höhe der Deckungssumme kann frei gewählt werden. In den meisten Fällen reicht eine relativ niedrige Deckungssumme aus, um entstandene Schäden zu decken. Die private Haftpflichtversicherung befreit Sie allerdings nicht von einer Schadensersatzforderung. Wird eine Person so sehr schädigt, dass diese zum Pflegefall wird, zahlt die Versicherung die versicherte Summe. Für alle weiteren Ansprüche kommen Sie mit Ihrem Privatvermögen auf.

Wer ist nicht versichert?

Wenn Kinder heiraten und bisher bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen. Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Studiums können die Kinder nicht länger bei den Eltern mitversichert werden. Wer nach der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert bleiben. Weitere Personen und Verwandte sind nicht automatisch mitversichert. Diese können über einen Beitragszuschlag mitversichert werden oder eine eigene Versicherung abschließen.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn dieser bei mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind den Fernseher der Eltern kaputt macht.

Wann benötigt man eine eigene Privathaftpflichtversicherung?

Hierzu schauen Sie bitte unser Schaubild an. Dieses finden Sie unter –> Service-Center –> Dokumente.