Kfz-und Kfz-Flottenverträge

Mit einer Kraftfahrzeugversicherung können Sie Ihre Fahrzeuge gegen die entsprechend gewünschten Gefahren versichern.

Kfz-Haftpflicht

Jeder Autofahrer benötigt diese Versicherung. Der Abschluss ist gesetzliche Pflicht, denn die Verletzung von Personen bzw. die Beschädigung von fremden Sachen kann so hohe Aufwendungen nach sich ziehen, dass sie für einen einzelnen Autofahrer wirtschaftlich nicht mehr tragbar wären. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt also vor Vermögensverlusten, befriedigt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Schutzbrief

Das ist eine Deckung für die Pannen- und Unfallhilfe. Mit der Kraftfahrzeughaftpflicht-Plus-Deckung haben Sie einen umfassenden Versicherungsschutz. Neben der Haftpflichtversicherung beinhaltet diese Deckung vier weitere Leistungsbausteine, die jedem Autofahrer ein zusätzliches Sicherheits-Plus geben. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls helfen wir durch:

  • Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
  • Bergen des Fahrzeugs
  • Abschleppen des Fahrzeugs
  • kostenlose Fahrzeugunterstellung
  • kostenlose Verschrottung
  • Mietwagen
  • Übernachtungskosten
  • Ersatzteilversand auch ins Ausland

Fahrzeugversicherung

Sie können zwischen Fahrzeugteil- (Teilkasko) und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) wählen. Die Teilkasko ersetzt Schäden durch Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub, Glasbruch sowie Schäden durch Marderbiss (ohne Folgeschäden) und Wildschäden (Haarwild). Außerdem auch Schäden, die durch Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung entstehen. In der Vollkasko sind alle Leistungen der Teilkasko enthalten. Darüber hinaus kommt sie für selbstverschuldete Unfallschäden und Schäden durch mut- oder böswillige Zerstörung an Ihrem Fahrzeug auf (Vandalismus). Selbstverständlich ist für uns die Möglichkeit des Schadenrückkaufs auch im Kasko-Schadenfall zur Erhaltung Ihres Schadenfreiheitsrabattes. Für den Fall, dass Sie einmal einen Unfall selbst verschuldet haben, ist der Schaden am eigenen Fahrzeug über die Vollkaskoversicherung gedeckt. Auch bei mut- oder böswilligen Handlungen fremder Personen tritt diese Deckung ein. Im Übrigen sind in der Vollkaskoversicherung immer die kompletten Leistungen der Teilkaskoversicherung enthalten. Sowohl in der Teil- als auch in der Vollkasko können Sie zwischen verschieden hohen Selbstbeteiligungen wählen und so Ihren Versicherungsschutz Ihren eigenen Bedürfnissen anpassen.

Speziell für Unternehmen mit einen Fuhrpark ab 5 Fahrzeugen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fahrzeuge über einen Flottenvertrag zu versichern. Wir arbeiten zusammen mit Ihnen und der Versicherungsgesellschaft für Sie individuell benötigte Rahmenverträge aus. Das bedeutet für Sie und Ihr Unternehmen, dass Sie Kosten senken können, u.a. durch individuelle Flotten-Nachlässe, oder einheitliche Beitragssätze für alle Fahrzeuge. Für die Höhe des Beitragssatzes ist nicht mehr die Schadenanzahl des einzelnen Fahrzeugs maßgeblich, sondern der Schadenverlauf Ihrer Flotte innerhalb eines Jahres. Der Beitragssatz erhöht sich erst, wenn eine bestimmte Schadenquote überschritten wird, umgekehrt senkt sich der Beitragssatz bei gutem Schadenverlauf. Eine andere Möglichkeit ist die Versicherung Ihrer Fahrzeuge über Stückpreise, wenn Sie einen größeren Fuhrpark versichern möchten. Auf Wunsch erhalten Sie eine einfache und für Sie transparente Listenabrechnung.