Betriebliche Altersversorgung

Die gesetzliche Rente bietet künftig nur noch eine Grundversorgung. Um die immer größere Rentenlücke zu schließen, fördert der Staat insbesondere die betriebliche Altersversorgung. Wir wollen Sie bei dem Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung unterstützen und bieten Ihnen verschiedene Wege der Durchführung an.

Die bAV ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung und leistet einen wichtigen Beitrag zu Ihrer Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit sowie in der Hinterbliebenenversorgung. Die neuen gesetzlichen Förderungen führen zu Steuervorteilen und zu Beitragsersparnissen in der Sozialversicherung und machen die bAV zum optimalen Instrument Ihrer Altersversorgung.

Rechtsanspruch Ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung.

Seit Anfang 2002 haben alle Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter umfassend über ihre Entgeltumwandlungsansprüche informieren. Ansonsten drohen Schadenersatzrisiken, wenn ein Arbeitnehmer infolge mangelnder oder falscher Auskunftserteilung einen sogenannten Versorgungsschaden erleidet oder bestimmte Steuer- oder Sozialversicherungsvorteile nicht nutzen kann.

Diese Auffassung setzt sich in Literatur und Rechtssprechung mehr und mehr durch und sollte Sie als Arbeitgeber veranlassen tätig zu werden, bevor es nachträglich zu bösen Überraschungen kommt.