Die Gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht mehr aus!

Die staatliche Pflegeversicherung ist inzwischen selbst pflegebedürftig. Sie deckt nur noch einen Teil der im Ernstfall entstehenden Kosten. Können Sie die Differenz selbst tragen?

Ansonsten würden Ihre Kinder oder engsten Angehörigen mit diesen Kosten belastet werden, denn diese sind laut Gesetz unterhaltspflichtig. Lassen Sie es nicht so weit kommen.

Sorgen Sie vor und bleiben finanziell unabhängig!

Wie überall, gibt es auch bei einer Pflegeversicherung große Leistungsunterschiede.

 Ihre Vorteile auf einen Blick:

Ø Einmal zugesagte Leistungen gelten ein Leben lang

Ø Unterstützung rund um die Uhr für die Bewahrung der Selbstständigkeit zu Hause

Ø Leistungsgarantie bei Vorliegen der gesetzlichen Pflegestufe II bzw. III

Ø Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit infolge von Demenz

Ø Erhöhung der Rente um 30% im Pflegefall

Ø Karenz- und Wartezeiten entfallen

Ø Überschussbeteiligung

Ø Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit

Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, denn es ist so einfach, auch für die nicht ganz so angenehmen Seiten des Lebens vorzusorgen.

Die Pflegestufen:

  • Pflegestufe I:   – erheblich Pflegebedürftig
  • Pflegestufe II:  – schwerpflegebedürftig
  • Pflegestufe III: – schwerstpflegebedürftig

Definition der Pflegestugen

Pflegestufe I – erheblich Pflegebedürftig…

…sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.

Pflegestufe II – schwerpflegebedürftig…

…sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen müssen.

Pflegestufe III – schwerstpflegebedürftig…

…sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen müssen.

Härtefall:

Die Pflegekassen können in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftige der Pflegestufe III als Härtefall anerkennen, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit:

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einem festen Schema: Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt oder nicht entscheidet ein medizinischer Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK). Damit dieser eine Prüfung vornimmt, muss zunächst eine offensichtliche Pflegebedürftigkeit vorliegen und diese per Antrag bei der Pflegekasse angezeigt werden.

Wie sehen die Leistungen der häuslichen Pflege aus?

Für eine häusliche Pflege besteht nicht die Voraussetzung, dass der Pflegebedürftige in seinem eigenen Haushalt gepflegt wird. Dies kann auch ein anderer Haushalt sein, beispielsweise von Angehörigen, oder ein Altenwohnheim oder Altenheim sein. Leistungen bei häuslicher Pflege sind nur ausgeschlossen, wenn es sich bei der Einrichtung, in der der Pflegebedürftige betreut wird, um ein Pflegeheim handelt.

Oftmals sind jedoch Familien mit der Pflege ihrer Angehörigen stark überlastet, sowie körperlich als auch psychisch. Dennoch möchten Sie die pflegebedürftige Person nicht in einem Heim unterbringen, wenn eine häusliche Pflege möglich ist. Um diese Belastung zu verringern, gibt es die Möglichkeit, ausländische Haushaltshilfen und Pflegekräfte zu beschäftigen. War es bis vor kurzem nur möglich, eine bspw. polnische Haushaltshilfe für sich arbeiten zu lassen, so kann man nun auch eine qualifizierte Pflege aus Polen in der eigenen Wohnung bekommen. Sehr oft gibt es diesen Service in einer 24h – Betreuung. Das heißt, die Pflegekraft wohnt mit in der Wohnung der zu betreuenden Person, ist also 24 Stunden vor Ort in Bereitschaft. Die 24 Std.-Pflege und Betreuung erfolgt durch zwei Personen, die im Wechselzyklus arbeiten.

Wie sehen die Leistungen der stationären Pflege aus?

Stationäre Pflege, bedeutet zunächst, dass die Pflegeperson nicht mehr zu Hause betreut werden kann. Da dies meist mit höheren Kosten verbunden ist, bestehen auch vergleichsweise höhere Ansprüche an die Pflegeversicherung. Angesichts durchschnittlicher Kosten von 3.300 Euro für einen stationären Pflegeplatz drängt sich die Frage der Finanzierbarkeit förmlich auf. Vorsorge kann auch im fortgeschrittenen Alter betrieben werden, angesichts der sich verändernden Altersstruktur sogar ein Muss.

Unterbringung von Pflegebedürftigen

Grundsätzlich dürfen Pflegebedürftige frei entscheiden, ob sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung gepflegt werden möchten. Entscheiden sie sich für eine stationäre Pflege, obwohl dies nicht erforderlich ist, haben sie nur Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung, die ihnen auch bei häuslicher Pflege zustehen würden.

Häusliche und stationäre Pflege

Nehmen die Pflegebedürftigen  die  Pflegeleistungen im ambulanten Bereich – also zu Hause – in Anspruch, erhalten sie: Pflegegeld in Höhe von,

– Pflegestufe I: 235 EUR

– Pflegestufe II: 440 EUR

– Pflegestufe III: 700 EUR

Die Hilfeleistungen können auch von professionellen Pflegediensten (z.B. Sozialstationen) ausgeführt werden, deren Einsatz von den Pflegekassen als so genannte Pflegesachleistung bezahlt wird. Dafür stehen in der

Pflegestufe I: 450 EUR

Pflegestufe II: 1.100 EUR

Pflegestufe III: 1.550 EUR zur Verfügung.

Besonders schwer pflegebedürftige Menschen (sogenannte Härtefälle) können bis zu  1.918 EUR  monatlich erhalten.

Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen. In der vollstationären Pflege werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in

Pflegestufe I: 1.023 EUR

Pflegestufe II: 1.279 EUR

Pflegestufe III: 1.550 EUR und in

Härtefällen 1.918 EUR gezahlt.

Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner aus eigenen Mitteln finanzieren.

Leistungen für Pflegende

Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen, wird ein monatliches Pflegegeld gezahlt. Die “ehrenamtlichen” Pflegenden sind während ihrer pflegerischen Tätigkeit automatisch renten- und unfallversichert, wenn sie eine Mindestzahl von Pflegestunden erreichen.

Wartezeiten

Jeder Versicherte hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, wenn er vor Antragstellung mindestens zwei Jahre in einer Pflegekasse versichert war.