“Im Notfall”

Was würden Sie tun, wären Sie nicht versichert?

Retten, was zu retten ist, oder?

  • Halten Sie den Schaden gering, denn Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen (Schadenminderungspflicht). Begeben Sie sich aber nicht in Gefahr.
  • Bei einem Brand beispielsweise rufen Sie unverzüglich die Feuerwehr.
  • Einen Einbruchdiebstahl oder Raub melden Sie auf jeden Fall der Polizei.
  • Bei einem Leitungswasserschaden schließen Sie sofort den Haupthahn.
  • Dokumentieren Sie den Schaden stichpunktartig und machen Sie aussagekräftige Fotos o.ä.
  • Sichern Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände für die Schadenaufnahme.
  • Melden Sie den Versicherungsfall am nächstmöglichen Werktag bei uns im Büro und nicht direkt bei der Gesellschaft.
  • Die Umstände die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
  • Wir sind Ihnen bei der gesamten Schadenabwicklung behilflich und füllen, wenn nötig, mit Ihnen zusammen die Schadenanzeige aus.
  • Beauftragen Sie evtl. einen Fachmann, der Ihnen einen Kostenvoranschlag über den entstandenen Schaden erstellt; bei größeren Versicherungsfällen begutachtet ein Sachverständiger der Versicherung den entstandenen Schaden.

Was bedeutet Schadenminderungspflicht?

Die Schadenminderung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie beginnt, wenn die Gefahr aufgehört hat, auf die Sache einzuwirken.

Nach den “Allgemeinen Versicherungsbedingungen” ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden zu mindern, d. h. er muss sich so verhalten, als wäre er nicht versichert. Alle Maßnahmen die Sie für geboten halten und die wirtschaftlich vertretbar sind müssen sofort ergriffen werden. Die Kosten, die  durch eine Schadenminderung entstehen, dürfen natürlich nicht höher sein als der Wert der betroffenen Sache.