Wer sein Auto parkt, weiß in der Regel sehr genau wo er es abstellt. Dies kann in machen Fällen im Herbst von entscheidender Bedeutung sein. Eicheln, Kastanien und andere Früchte, die von einem Baum fallen, sind Teil des allgemeinen Lebensrisikos. Wenn diese Früchte Schäden am Fahrzeug verursachen, hat der Fahrzeughalter Pech gehabt. Der Besitzer des Baums kann diese Gefahr nicht beseitigen, ohne den Baum komplett zu beschneiden. Zudem sind herunterfallende Früchte im Herbst zu erwarten und daher kein Risiko, das von der Versicherung abgedeckt werden muss. In verschiedenen Urteilen haben Gerichte diese Haltung der Versicherungen bestätigt. Daher sollte jeder Autofahrer nach dem Parken den Blick über sein Auto schweifen lassen, um unnötigen Ärger und finanzielle Folgen zu vermeiden. (Oberlandgericht Stuttgart, Gz.: 3 U 218/09)
- Start
- Das Unternehmen
- Leistungen
- Versicherungen
- Cyberversicherung
- Forderungsdifferenzversicherung – GAP
- Kfz Versicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Tierhalterhaftpflicht
- Private Haftpflichtversicherung
- Private Krankenversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Krankenzusatz
- Unfallversicherung
- Todesfallabsicherung
- Berufsunfähigkeit
- Rentenversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankentagegeld
- Pflege
- Reiseversicherung
- Vorsorge
- Gewerbe
- Handel, Handwerk, Industrie
- Hotels und Gaststätten
- Freiberufler und Dienstleister
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Inventarversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Betriebsgebäudeversicherung
- D & O (Directors & Officers)
- Elektronikversicherung
- Transportversicherung
- Maschinenversicherung
- Gruppen-Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Kfz-und Kfz-Flottenverträge
- Betriebliche Altersversorgung
- Onlinerechner
- Service-Center
- Kontakt