Das Landesgericht Coburg hat in einem Prozess festgestellt, dass ein Eichhörnchen kein Jagdwild ist – und damit die Versicherung bei einem Unfall nicht zahlen muss. Der PKW der Klägerin war in einem Wald ins Schleudern geraten, nachdem ein Tier unter den Vorderreifen gekommen war. Sie verlangte daraufhin mehrere tausend Euro von ihrer Teilkaskoversicherung für den entstandenen Schaden. Der Versicherer hatte die Tierhaare am Unfallfahrzeug sicher stellen und einer DNA-Analyse durchführen lassen. Die Ergebnisse zeigten deutlich: es war ein Eichhörnchen. Der folgenreiche Zusammenprall wird daher nicht durch die Teilkaskoversicherung der Klägerin abgedeckt. Bei einem Unfall mit Jagdwild – wie einem Hasen – würde der Versicherungsschutz greifen. Das Eichhörnchen wird nicht von der Versicherung erfasst und daher ist der Unfall ebenfalls nicht versichert. Das unglückliche Eichhörnchen ist damit kein Fall für die Versicherung. (Landgericht Coburg, Gz.: 23 O 256/09)
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