In Deutschland gibt es eine gesetzliche Pflicht, die Reifen der Witterung anzupassen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist darauf hin, dass Winterreifen die Sicherheit bei Schnee, Matsch und Glätte erhöhen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift allerdings auch, wenn der Unfallverursacher noch mit Sommerreifen unterwegs ist. Wer eine Vollkaskoversicherung hat, kann ebenfalls weiter auf seinen Versicherungsschutz bauen. Dabei gilt allerdings immer, dass die Straßenverhältnisse vom Fahrer berücksichtigt werden müssen. Sobald klar erkennbar ist, dass Sommerreifen für die aktuelle Situation völlig ungeeignet sind, muss die Versicherung den Schaden nicht komplett ersetzen. In anderen europäischen Ländern sind die Regelungen weitaus strenger. Wer z.B. in Österreich im Winter mit Sommerreifen auf die Reise geht, muss mit einem hohem Bußgeld rechnen und der möglichen Stilllegung seines Fahrzeuges – unabhängig von den vorherrschenden Witterungsverhältnissen.
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